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September 18, 2015

Mauttabellen ab 01.10.2015

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hatte die Bundesregierung beschlossen, die LKW – Maut zu verschiedenen Zeitpunkten in diesem Jahr anzupassen.

Bereits erfolgt ist zum 01.07.2015 die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes auf wei­tere vierspurige Bundesstraßen mit einer zusätzlichen Länge von 1.100 km.

Ab dem 01.10.2015 folgt nun die Ausweitung der mautpflichtigen Fahrzeuge auf alle LKW über 7,5 t zGG. Für die Sammel- und Verteilerverkehre der Sendungen in der Fläche steht fest, dass für viele dieser bislang mautfreien Verkehre jetzt Straßenbenutzungsgebühren fällig werden. Je nach Tourenverlauf werden ab 1. Oktober bis zu 80 Prozent des Streckenanteils mautpflichtig.

Insgesamt wirkt sich die Ausweitung der Straßenbenutzungsgebühr überproportional auf die mit kleineren Fahrzeugen durchgeführten Vor- und Nachläufe des speditionellen Sammelgutverkehrs aus. Über kurze Distanzen beförderte Sendungen werden durch die neuen Mautpflichten stärker mit zusätzlichen Mautkosten belastet, als Sendungen, die über weitere Entfernungen transportiert werden.

Neben den eigentlichen Mautkosten kommt ein weiterer Kostenblock in Form von sekundären Mautkosten zu. Diese setzen sich zusammen aus Steuerung, Verwaltung und Vorfinanzierung der Mautabwicklung sowie der Kontrolle der Mautabrechnungen der nun mautpflichtigen Nah­verkehrsdienstleister.

Eine Studie im Auftrag des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), an der wir auch teilgenommen haben, hat ergeben, dass die Mautkosten bei Stückgutverkehren je nach Ent­fernungsstruktur zwischen 25 und 62 Prozent steigen. Hieraus errechnet sich eine Erhöhung der Gesamtkosten zwischen einem und 2,6 Prozent.

Aufgrund dieser Größenordnung werden die Mauttabellen für Stückguttransporte zum 01.10.2015 angepasst.

Bei Rückfragen zu diesem Thema und für die Anforderung der neuen Tabelle steht Ihnen Frau Vera Rosa unter der Rufnummer 02361/6607-16 oder per  Mail unter  vera.rosa@redsped.de gerne zur Verfügung.

 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und sichern Ihnen eine prompte und zuverlässige Abwicklung Ihrer Aufträge zu.

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