Ab dem 01.01.2017 ändern sich unsere Geschäftsbedingungen.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – arbeiten. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Waren im Jahr 2015 die Gespräche des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) mit den Verbänden der Industrie und des Handels über eine gemeinsam getragene Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) noch gescheitert, was zu zwei gegensätzlichen Bedingungswerken (den vom DSLV herausgegebenen ADSp 2016 und den von der verladenden Wirtschaft empfohlenen Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) führte, konnte die Initiative des DSLV für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Mit dem Titel „ADSp 2017″ tritt ein gemeinsames, von nunmehr acht Verbänden getragenes, neues Bedingungswerk zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Die ADSp 2017 werden nicht nur von den bisherigen Trägerverbänden, dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), dem Handelsverband Deutschland sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) empfohlen. Erstmals schließen sich auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) der gemeinsamen Empfehlung an.