Um durchschnittlich 81 Prozent werden die sendungsbezogenen Kosten der Lkw-Maut in der Stückgutlogistik bereits ab 1. Dezember 2023 steigen. Dies geht aus einer vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in Auftrag gegebenen Untersuchung zu den Auswirkungen der jetzt beschlossenen Mautgesetzgebung auf die Stückgut- und Systemlogistik hervor.
Mit der letzten, noch nicht einmal zehn Monate zurückliegenden Anhebung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 ergibt sich sogar ein kumulierter Anstieg der Mautkosten bei den Systemverkehren um durchschnittlich 93 Prozent.
Durch eine Änderung der Bemessungs-größe im Mautgesetz von „höchstzulässigem Gesamtgewicht“ in „technisch zulässige Gesamtmasse“ wird der Kreis der mautpflich-tigen Nahverkehrsfahrzeuge zum 1. Dezember 2023 noch größer: bislang auf 7,49 Tonnen „abgelastete“ Fahrzeuge werden zum 1. Dezember 2023 als 7,5 Tonnen-Fahrzeuge klassifiziert – und auch 11,99-Tonner springen in die nächsthöhere und damit teurere Mautklasse.
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